Dauergrabpflege

Dauergrabpflege ist keine Einheitspflege!


Sie entscheiden, welche gärtnerischen Leistungen sie vertraglich regeln und für wie viele Jahre Sie den Vertrag abschließen möchten. Der Umfang der zu erbringenden Arbeiten sowie Lieferungen des Fachbetriebs und die Laufzeit bestimmen die Vertragssumme.

Die Genossenschaft Aachener Friedhofsgärtner verwaltet die Vertragssumme und verwendet sie ausschließlich für die vereinbarten Leistungen. 

Aus den Erträgen werden die Kostensteigerungen und nicht vorhersehbare Arbeiten abgedeckt, z. B. Einbruch des Sarges, Schäden durch Witterungseinflüsse, Lockerung des Grabsteines und der Einfassung.

Darüber hinaus sind unabhängige Kontrolleure beauftragt, die regelmäßig die Einhaltung der vereinbarten Leistungen überwachen.